Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

Sehr geehrter Kunde

 

wir begrüßen Sie recht herzlich und möchten Sie ausführlich darüber unterrichten, welche Leistungen wir für Sie erbringen, wofür wir haften und welche Pflichten Sie uns gegenüber haben. In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts laut BGB §§ 651 a ff werden zwischen uns als Reiseveranstalter und Ihnen folgende Bedingungen vereinbart:

 

Anmeldebedingungen

 

Zur Teilnahme an unseren Angeboten bedarf es der schriftlichen, telefonischen oder der Anmeldung per e-Mail. Unsere AGBs werden mit dieser Anmeldung anerkannt. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters notwendig. Die Anmeldung wird innerhalb einer Woche von uns schriftlich bestätigt. Ohne eine Anmeldebestätigung/Buchungsbestätigung durch uns ist eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen nicht möglich. Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Buchung.

 

Zahlungsbedingungen

 

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Buchungsbestätigung durch uns ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von Euro 50,00 pro Teilnehmer auf das darin angegebene Konto zu entrichten. Die Rest-Summe muss 30 Tage vor dem gebuchten Termin ohne nochmalige Zahlungsaufforderung auf diesem Konto eingegangen sein. Für 1-Tages bzw. Wochenendveranstaltungen wird der Gesamtpreis der Veranstaltungen sofort nach erfolgter Anmeldebestätigung fällig. Sicherungsscheine werden mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt. Für Eintagestouren sowie für Fahrtechnikkurse werden keine Sicherungsscheine ausgegeben.

 

Leistungen und Preise

 

Die auf dieser Website bzw. in der Reisebeschreibung im jeweiligen Gültigkeits-Zeitraum aufgeführten Leistungen und Preise sind für uns bindend. Sollte aus berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Abschluss des Vertrages eine Änderung von Angaben zwingend erforderlich sein, so werden wir Sie umgehend davon in Kenntnis setzen.

 

Haftung

 

Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko an unseren Veranstaltungen teil. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigungen oder Verlust privater oder gemieteter Fahrräder. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die verursacht werden durch Dritte oder andere Touren-Teilnehmer bzw. durch Nichtbeachtung einer Weisung des Gruppenleiters oder Missachtung der Straßenverkehrsordnung. Werden einzelne Reiseleistungen wie Hotel/Unterkunft von uns vermittelt, gelten die jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners.

 

Ausschluss von der Teilnahme

 

Wir behalten uns vor, Kunden von der Teilnahme an unseren Veranstaltungen auszuschließen, die sich evtl. trotz gegebener Hinweise als ungeeignet erweisen. Solche Gründe wären z.B. wiederholtes, schwerwiegendes Fehlverhalten, gesundheitliche Probleme, erhebliche Fitnessmängel oder ein nicht verkehrssicheres Fahrrad (defekte Bremsen o.ä.). Im Falle eines vorzeitigen Ausschlusses, besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung des Reisepreises.

 

Verantwortung der Teilnehmer

 

Bei Mountainbike/Radtouren handelt es sich um Aktivitäten, die immer mit einem erhöhten Risiko verbunden sind (z.B. Sturzgefahr, Kollisionsgefahr, Steinschlaggefahr) und die gewisse gesundheitliche Anforderungen an die Teilnehmer stellen. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass bei Radtouren die StVO unbedingt einzuhalten ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Helm-Pflicht besteht.

 

Reiserücktritt/Umbuchung

 

Reiserücktritt von Teilnehmern

 

Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem die Rücktrittserklärung bei uns eingeht. Bei Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung durch den Teilnehmer bis 21 Tage vor dem gebuchten Anreisetag behalten wir Euro 25,00 als Aufwandsentschädigung ein. Bei einem späteren Reiserücktritt stehen uns 70 % des Reisepreises zu, bei Nichterscheinen 90%. Ein Reiseteilnehmer, der die Gruppe - aus welchen Gründen auch immer - verlässt, hat keinen Anspruch auf den von ihm entrichteten Reisepreis.

Wir empfehlen daher, den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Siehe auch bei Informationen.

 

Reiserücktritt durch den Veranstalter

 

Wir behalten uns vor eine Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, bzw. bei extrem schlechter Wettervorhersage. In diesem Falle kann der Kunde einen anderen Veranstaltungstermin wahrnehmen oder der Veranstalter erstattet die bereits geleistete Zahlung umgehend zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Wird eine einzelne Reiseleistung von Ihnen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderem, wichtigen Grund (Verletzung) nicht in Anspruch genommen, werden wir uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht jedoch nicht.

 

An- und Abreise

 

Für die An- und Abreise sind die Teilnehmer - auf eigene Kosten - selbst verantwortlich.

 

Sonstiges

 

Wir sind bemüht, Sie als teilnehmende Gruppe zusammen in einer Unterkunft unterzubringen. Trotzdem kann es vorkommen, dass zum gewünschten Termin dort nicht genügend Zimmer zur Verfügung stehen. In diesem Falle behalten wir uns vor, Sie gesplittet in verschiedenen, gleichwertigen Unterkünften unterzubringen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Bei höherer Gewalt, insbesondere bei Unwetter, schlechtem Befinden der Teilnehmer oder Ausfall des Tourenleiters, behalten wir uns vor, das anvisierte Programm kurzfristig zu ändern. Wenn das Problem zu einer (teilweisen) Nichtdurchführung der Radtour führt, wird eine entsprechend anteilige Rückerstattung des Reisepreises erfolgen.

 

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen nicht berührt.

 

Gerichtsstand

 

Der Reiseteilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen, für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist ebenfalls der Sitz des Veranstalters maßgeblich; Gerichtsstand ist 79117 Freiburg.

 

Freiburg, den 15.11.2009
 
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