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Mietbedingungen
Wir vermieten euch ein hochwertiges Mountainbike; bitte habt Verständnis dafür, dass wir den Personalausweis / Reisepass oder Führerschein sehen möchten. Das MTB befindet sich in einem einwandfreien und betriebssicheren Zustand. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten MTB an, dass es sich in mangelfreiem und sauberem Zustand befindet und ist ebenso zurück-zugeben.
Die Benutzung an Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen im In- und Ausland sind untersagt. Die Benutzung im Ausland kann mit Genehmigung des Vermieters gestattet werden.
Die Benutzung des Mountainbikes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Schäden, die sich der Mieter selbst oder Anderen zufügt, ist der Mieter verantwortlich. Ansprüche gegenüber dem Vermieter können nicht geltend gemacht werden.
Der Mieter haftet für alle selbst verschuldeten Schäden und deren Folgen, die z.B.: aus unsachgemäßer Behandlung, zweckentfremdeter Nutzung, Sturz und mutwilliger Beschädigung des Miet-MTB`s resultieren.
Während der Nutzung festgestellte Mängel sind dem Vermieter bei der Rückgabe des MTB`s anzuzeigen. Sind durch Panne, Unfall oder andere äußere Einwirkungen die Betriebs- oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben, ist der Vermieter zwecks Tausch bzw. Rückführung des MTB`s sofort zu verständigen. Auch Schäden, die inzwischen behoben wurden, sind umgehend anzuzeigen.
Das Mietfahrrad muss beim Abstellen immer angeschlossen werden. Nachts muss das MTB in einem gesicherten, abschliessbaren Raum abgestellt werden. Bei Diebstahl eines Miet-MTB ist eine Anzeige bei der Polizei und eine umgehende telefonische Information an den Vermieter erforderlich.
Bei Verlust des MTB haftet der Mieter; er hat den Wiederbeschaffungswert des MTB zu ersetzen.
Eine vorzeitige Rückgabe des MTB berechtigt nicht zur anteiligen Erstattung der Mietgebühr.
Mit Ausnahme der Einstellungen der Sattelhöhe bzw. Einstellen des Dämpfers und der Federgabel auf das Gewicht des Mieters dürfen keine weiteren Veränderungen an den Einstellungen des Bikes vorgenommen werden.
Stand: 09.03.2010



